100 km/h mit dem Anhänger

Sie möchten schneller mit Ihrem Anhänger-Gespann fahren?
Dann sollten Sie Folgendes wissen und beachten! Normalerweise dürfen Sie auf deutschen Straßen mit einem Anhänger maximal 80 km/h schnell fahren. Das ist, sofern Sie sich auf Kurzstrecken im regionalen Bereich mit Ihrem Anhänger bewegen, auch ausreichend. Kommen zu den Kurzstrecken öfter auch lange Autobahn-Touren dazu, bietet einem die 100 km/h - Regelung die Möglichkeit, sich von dem LKW-Geschwindigkeitsniveau ein wenig abzugrenzen, ohne mit den Gesetzeshütern in Konflikt zu kommen. Diese besondere Ausnahmeverordnung gilt aber nur für deutsche Autobahnen, und auch wirklich nur da! Außerhalb unserer Grenzen gelten die Geschwindigkeitsregeln der anderen Länder!

Das sind die Voraussetzungen, die uns der Gesetzgeber auferlegt, um Tempo 100 mit einem Anhänger fahren zu dürfen:

      • Das Zugfahrzeug muss ein funktionierendes ABS haben!
      • Die zulässige Gesamtmasse des Zugwagens (F1) darf maximal 3500 kg betragen!
      • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (F1) darf die Anhängelast (O1) des Zugwagens nicht übersteigen
      • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (F1) darf die zulässige Gesamtmasse des Zugwagens (F1) nicht übersteigen
      • Der Anhänger muss Achsstoßdämpfer haben, wenn er gebremst ist. Ungebremste Anhänger benötigen keine Achsstoßdämpfer.
      • Die Reifen des Anhängers müssen mindestens für die Geschwindigkeit 120 km/h geeignet sein. Das entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie „L“ auf der Reifenflanke (größer/gleich „L“ im Alphabet)
      • Die Tragfähigkeit aller Reifen des Anhängers müssen zusammengerechnet mindestens die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ergeben.
      • Die Reifen dürfen laut ihrer Altersangabe auf der Reifenflanke nicht älter als 6 Jahre sein.
      • Im Gespannbetrieb muss die größtmögliche Stützlast (Das Gewicht, das auf die Kugel vom Auto drückt) gefahren werden! Da es in einem Gespann zwei Stützlasten gibt – die von dem Anhänger und die von dem Auto, ist hier die kleinere der beiden Zahlen maßgebend (Ziffer 13 im Fahrzeugschein)
      • Folgende Gewichtsverhältnisse zwischen dem Zugwagen und dem Anhänger sind einzuhalten:
        -bei einem ungebremsten Anhänger rechnen Sie: Leermasse Zugwagen (G) x 0,3 = max. zul.Gesamtmasse Anhänger (F1)
        -bei einem gebremsten Anhänger rechnen Sie: Leermasse Zugwagen (G) x 1,1 = max. zul.Gesamtmasse Anhänger (F1)
        -bei einem gebremsten Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung (*) rechnen Sie: Leermasse Zugwagen (G) x 1,2 = max. zul.Gesamtmasse Anhänger (F1)
        -bei einem gebremsten Caravan rechnen Sie: Leermasse Zugwagen (G) x 0,8 = max. zul.Gesamtmasse Anhänger (F1)
        -bei einem gebremsten Caravan mit Stabilisierungseinrichtung (*) rechnen Sie: Leermasse Zugwagen (G) x 1,0 = max. zul.Gesamtmasse Anhänger (F1)

Hinweis: Hier geht es nicht um beladene oder nicht beladene Zugwagen und/oder Anhänger, sondern lediglich um die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Werte!!

  • Entspricht der Anhänger allen vorgenannten technischen Voraussetzungen, muss er einer anerkannten Prüfstelle (bei uns macht das die Dekra) vorgeführt werden, um ein 100 km/h - Gutachten zu erlangen.
  • Abschließend muss man sich mit den Fahrzeugpapieren des Anhängers (Fahrzeugbrief und -schein) und dem Gutachten zur Zulassungsstelle begeben. Dort wird alles in die Papiere des Anhängers eingetragen. Hier bekommt man auch den Tempo 100 Aufkleber, der zur Bestätigung der Echtheit das Siegel der Örtlichkeit trägt. Der Fahrzeugschein vom Anhänger enthält dann auch die Angabe der Leermasse (G), die mindestens im Fahrzeugschein des Zugwagens stehen muss, um mit diesem Anhänger dann mit 100 km/h fahren zu dürfen.
  • Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Eigenverantwortung des Gespannfahrers zu prüfen, ob alle Vorschriften auch zutreffen.
  • Wenn Sie alle Anforderungen erfüllt haben, dürfen Sie mit einem geeigneten Zugwagen Ihrer Wahl (Leermasse G?) mit dem Anhänger 100 km/h auf Autobahnen fahren.
    Und übrigens – nur auf Autobahnen – nicht auf Landstraßen!
    Eine feste Fahrzeugkombination wie in der alten Tempo 100 - Regelung ist nicht mehr vorgeschrieben. Auch der kleine 100 Aufkleber in der Windschutzscheibe ist schon lange nicht mehr nötig. Die Kontrolle, ob der Zugwagen mit seiner Leermasse (G) passt, unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Passt nur eine der hier beschriebenen Anforderungen nicht, dürfen Sie mit dem Gespann natürlich fahren, aber nur 80 km/h schnell!

    (*) Mit einer Stabilisierungseinrichtung ist z.B. eine geprüfte Anti-Schlinger-Kupplung, die am Anhänger anstelle der normalen Kupplung montiert ist, gemeint. Es kann aber auch ein im Auto installiertes fahrdynamisches Stabilitätsprogramm für den Anhängerbetrieb sein. Dieses erkennt aufkommende Schlingerbewegungen und reagiert darauf mit dem Abbremsen einzelner Räder am Zugwagen.

(F1) - Zul.Ges.Masse im Fahrzeugschein
(G) - Leermasse im Fahrzeugschein
(O.1) - max. gebremste Anhängelast im Fahrzeugschein
(O.2) - max. ungebremste Anhängelast im Fahrzeugschein

Scheitert die Tempo 100 Regelung an einem zu leichten Zugwagen, so besteht immer noch die Möglichkeit den Anhänger abzulasten. Das heißt, man lässt durch eine Prüfstelle die Gesamtmasse herabsetzen, was aber letztendlich auch die Nutzlast des Anhängers verringert!

Höhere Geschwindigkeit - Höhere Kosten. Diese Kosten können ihnen für eine Umrüstung entstehen:

  • Einbau Achsstoßdämpfer (wenn nicht schon vorhanden)
  • Gebühr 100 kmh-Gutachten
  • Gebühren Zulassungsstelle
  • Reifen erneuern (Alter/DOT beachten)
  • Einbau Anti-Schlinger-Kupplung - optional
  • Gebühr Ablastung - optional

Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für Ihren Anhänger!